Österreich
Nach einem Verkehrsunfall in Österreich sofort anhalten, und wie in Deutschland die Unfallstelle sichern und ggf. Verletzte versorgen.
Kennzeichen, Name und Anschrift von Fahrer und Halter des gegnerischen Fahrzeuges sowie die Haftpflichtversicherung mit Versicherungsnummer notieren.
Name und Anschrift von Zeugen aufschreiben und die Unfallstelle und Beschädigungen fotografieren.
Sie brauchen nur bei Personenschaden die Polizei bemühen, ansonsten reicht es Namen, Anschriften und Versicherungsdaten auszutauschen.
Es empfiehlt sich, den Vordruck zum „Europäischen Unfallbereicht“ mitzunehmen, um keine Positionen bei der Unfallaufnahme zu vergessen. Den Vordruck erhalten Sie bei Ihrer Kfz-Versicherung.
Bei Auslandsunfällen sollten Sie sich immer rechtlich beraten und anwaltlich vertreten lassen.
Unfallabwicklung
Sie haben zwei Möglichkeiten den Unfall abzuwickeln:
a. bei der gegnerischen Versicherung in Österreich
b. besser: in Deutschland
Die außergerichtlichen und gerichtlichen Anwaltskosten werden überwiegend durch die gegnerische Versicherung getragen.
Schadensersatzansprüche verjähren in 3 Jahren
Schadenspositionen
Sachschäden
Reparaturkosten gegen Vorlage der Reparaturrechnung oder Sachverständigengutachtens (ab ca.1200,00 €, ansonsten reicht Kostenvoranschlag).
Bei einem Totalschaden wird der Zeitwert des Autos ersetzt.
Die Höhe wird durch ein Sachverständigengutachten ermittelt Abschleppkosten bis zur nächsten geeigneten Werkstätte. Gutachterkosten überwiegend. Mietwagenkosten für die Dauer der Reparatur. Bei Totalschaden aber nur für 2-3 Wochen. Es werden auch ersparte Aufwendungen (10 –15%) abgezogen. Wertminderung nur für 2-3 Jahre alte Fahrzeuge wird erstattet. Achtung: Die Höhe muß nach österreichischen Maßstäben ermittelt werden. SB Kasko nur gegen Vorlage einer Abrechnung der Kaskoversicherung. Unfallbedingte Übernachtungs-, Verpflegungs- und Rückreisekosten ja, aber ersparte Aufwendungen werden abgezogen. Kostenpauschale nur gegen Vorlage einer Abrechnung. Vorfinanzierungskosten nur nach erfolgloser Fristsetzung.
Es werden nicht ersetzt:
Nutzungsausfall selten.
Entschädigung für Urlaubsunterbrechung (Ausnahme: tatsächliche Schäden und Mehrkosten wegen Unterbrechung oder Abruch des Urlaubes
Personenschäden
Arztkosten ja
Verdienstausfall ja
Schmerzensgeld ja Hier ist zu beachten das diese Beträge niedriger sind als in Deutschland.