Griechenland
Nach einem Verkehrsunfall in Griechenland sofort anhalten, und wie in Deutschland die Unfallstelle sichern und ggf. Verletzte versorgen. Bei Personenschäden die Polizei rufen, diese nimmt nur bei Sachschäden kein Protokoll auf (!)
Kennzeichen, Name und Anschrift von Fahrer und Halter des gegnerischen Fahrzeuges sowie die Haftpflichtversicherung mit Versicherungsnummer notieren.
Name und Anschrift von Zeugen aufschreiben und die Unfallstelle und Beschädigungen fotografieren.
Es empfiehlt sich, den Vordruck zum „Europäischen Unfallbericht“ mitzunehmen, um keine Positionen bei der Unfallaufnahme zu vergessen. Den Vordruck erhalten Sie bei Ihrer Kfz-Versicherung.
Unterschreiben Sie nichts was Sie nicht übersetzen können.
Bei Auslandsunfällen sollten Sie sich immer rechtlich beraten und anwaltlich vertreten lassen.
Unfallabwicklung
Sie haben zwei Möglichkeiten den Unfall abzuwickeln:
a. bei der gegnerischen Versicherung in Griechenland
b. besser: in Deutschland
Die außergerichtlichen und gerichtlichen Anwaltskosten werden nicht durch die gegnerische Versicherung getragen.
Schadensersatzansprüche verjähren in 2 Jahren
Schadenspositionen
Sachschäden
Reparaturkosten gegen Vorlage der quittierten Reparaturrechnung. Achtung: Es wird nur der Reparaturbetrag nach griechischen Werkstattsätzen erstattet!!!
Daher wäre ein griechisches Gutachten sinnvoll zumindest bei großen Schäden.
Bei einem Totalschaden wird der Zeitwert abzüglich Restwert erstattet.(griechisches Gutachten sinnvoll) Abschleppkosten bis zur nächsten geeigneten Werkstätte ( Rechnung erforderlich. Meistens jedoch nicht freiwillig, sondern erst nach Klage.
SB Kasko nur gegen Vorlage einer Abrechnung der Kaskoversicherung.
Wertminderung nicht freiwillig erst bei einer Klage.
Es werden nicht ersetzt:
Nutzungsausfall
Mietwagenkosten Ausnahme gewerbliche Nutzung
Kosten für Sachverständigengutachten
Finanzierungskosten
Unkostenpauschale
Entschädigung für Urlaubsbeeinträchtigung
Personenschäden
Arztkosten ja aber niedriger als in Deutschland
Verdienstausfall ja gegen Nachweis
( genaueste Prüfung!)
Schmerzensgeld ja , aber nie vorgerichtlich. Hier ist zu beachten das diese Beträge viel niedriger sind als in Deutschland.